AGB/Gastaufnahmevertrag
Ferienwohnung auf Sylt Sylter Deichwiesen / Axel Klein
25980 Sylt – Westerland, Peter-Andresen-Wai 10
www.sylter-deichwiesen.de
§1 Abschluss des Gastaufnahmevertrages / Beherbergungsvertrages
Der Gastaufnahmevertrag ist verbindlich abgeschlossen (bzw. die Ferienwohnung verbindlich gebucht), wenn die Unterkunft bestellt und zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird.
Die Buchung kann mündlich, schriftlich oder per Telefax erfolgen. Im Interesse der Vertragsparteien sollte die Schriftform gewählt werden.
Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
§2 Leistungen, Preise, Mindestaufenthalt und Bezahlung
Die vom Beherbergungsbetrieb geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Buchungsangebot in Verbindung mit den Angaben im Gastgeberverzeichnis, Prospekt bzw. Internet.
Die im Prospekt bzw. Internet angegebenen Preise schließen alle verbrauchsabhängigen Nebenkosten ein, die Endreinigungskosten sind separat genannt und sind abhängig von der gebuchten Zimmervariante und der Personenzahl.
Weitere Preisinformation im Internet unter https://www.sylter-deichwiesen.de (Rubrik Preise) oder im Mietvertrag.
Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt 2 Übernachtungen.
Mit Abschluss/Unterzeichnung des Mietvertrages wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Mietpreises fällig. Die Restzahlung ist 4 Wochen vor Anreise auf das angegebene Konto zu überweisen.
Die Kurtaxe ist nicht im Mietpreis enthalten und ist spätestens mit der Restzahlung zu überweisen. Der Vermieter legt die Kurkarte/en am Anreisetag in der Ferienwohnung bereit.
§3 Rücktritt von der verbindlich gebuchten Ferienwohnung
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist ausgeschlossen, es sei denn, der Inhaber des Beherbergungsbetriebes erklärt ausnahmsweise seine Zustimmung.
Eine Bearbeitungsgebühr in Höhe eines Tagessatzes ( aber mindestens 100,00€) ist im Fälle der Stornierung vom Gast zu zahlen.
Tritt der Gast vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes muss sich jedoch ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch anrechnen lassen.
Üblicherweise wird der Wert der ersparten Aufwendungen pauschal mit 20% und bei Vermietung einer Ferienwohnung als angemessen anerkannt.
Die Anzahlung wird als Bearbeitungsgebühr einbehalten.
Der Inhaber eines Beherbergungsbetriebes hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf seinen Erfüllungsanspruch anrechnen lassen.
Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Beherbergungsbetrieb ein geringerer Schaden entstanden ist.
Die Rücktritterklärung ist an den Beherbergungsbetrieb zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.
Um Regressansprüche zu vermeiden, empfehlen wir dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
§4 Nichtbereitstellen der Beherbergungsleistung
Die Nichtbereitstellung der Unterkunft begründet eine Schadensersatzpflicht des Inhabers des Beherbergungsbetriebes dem Gast gegenüber.
§5 Mängel der Beherbergungsleistung
Der Beherbergungsbetrieb haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Weist die gemietete Unterkunft einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Inhaber des Beherbergungsbetriebes oder dessen Beauftragten den Mangel unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
§6 Haftung
Die vertragliche Haftung des Beherbergungsbetriebes für Schäden, die nicht Körperschäden sind und für die der Inhaber des Beherbergungsbetriebes oder dessen Erfüllungsgehilfen verantwortlich sind, ist auf den dreifachen Preis der vereinbarten Leistung beschränkt, soweit der Schaden nicht auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung beruht.
Der Beherbergungsbetrieb haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theater- und Konzertbesuche, Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
§7 Verjährung
Vertragliche Ansprüche sowie Schadensersatzansprüche aus dem Gastaufnahmevertrag verjähren in zwei Jahren. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen einer Verjährung von drei Jahren.
§8 Gerichtsstand
Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Beherbergungsbetrieb ist ausschließlich der Sitz des Eigentümers: Berlin
Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen des Beherbergungsbetriebes der Sitz des Beherbergungsbetriebes vereinbart.
§ 9a Haustiere
Hunde sind nur nach Absprache mit dem Vermieter erlaubt. Vor dem Haus und im Gartenbereich sind die Hinterlassenschaften zu beseitigen.
Der Halter hat dafür Sorge zu tragen, dass keine anderen Gäste durch die Tiere belästigt werden.
§ 9b Gartenbereich
Die Benutzung des Gartens und der Gartenmöbel geschieht auf eigene Gefahr der Benutzer. Bei Kindern obliegt die Aufsichtspflicht den Erziehungsberechtigten.
Seitens der Eigentümer wird hier keine Haftung für Unfälle oder dergleichen übernommen.
§ 10 Sonstiges
Der Mietvertrag schließt die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ein und umgekehrt die AGB die Bestimmungen des Mietvertrages.
Alle Preisangaben, Gastgeberverzeichnis, Internet, Prospekte usw. sind ohne Gewähr.
§ 11 Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Gastaufnahmevertrages oder der Gastaufnahmebedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.